Ein Mieter fragt …
„Müssen die Hauseingangstüren ab 18:00 Uhr abgeschlossen werden oder nicht?“
Nein, die Hauseingangstüren müssen geschlossen werden. In Not- und Brandfällen kann eine abge-schlossene Tür eine katastrophale Falle darstellen. Sollte sich der Obertürschließer verstellt oder sich die Tür verzogen haben und sich aus diesem Grund die Tür nicht mehr schließt, informieren Sie bitte umge-hend die Geschäftsstelle, damit der Mangel behoben werden kann.
Im Gegensatz zur Hauseingangstür sind die Kellerin-nen und -außentür immer verschlossen zu halten.
„Wir haben nach der Treppenhaussanierung ein neues Namensschild von der WG bekommen. Warum steht nur der Name meiner Partnerin darauf?“
Auf dem Wohnungsnamensschild werden von uns grundsätzlich die Namen der Mieter vermerkt, die mit uns einen Mietvertrag geschlossen haben.
Sollten Sie den Wunsch haben, Ihren Lebenspartner auch mit zu vermerken, so melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle oder mit einer kurzen Notiz schriftlich und wir setzen Ihren Wunsch gern um.