Stimmt
Ganz gleich,
ob Liebe, Freundschaft oder Bekanntschaft.
… sich gegenseitig gut zu tun
und einander zu helfen,
das ist das Wichtigste!
Verfasser unbekannt
Ganz gleich,
ob Liebe, Freundschaft oder Bekanntschaft.
… sich gegenseitig gut zu tun
und einander zu helfen,
das ist das Wichtigste!
Verfasser unbekannt
Am 27.06.2023 fand von 16 bis 18 Uhr die Mitgliederversammlung unserer Genossenschaft statt.
Nach der Eröffnung, Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung wurden der Bericht des Vorstandes zur wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft im Geschäftsjahr 2022, der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 vorgestellt und über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung für das Geschäftsjahr 2021 informiert.
Die Beschlüsse über die ungeprüfte Bilanz zum 31.12.2022, die Verwendung des Bilanzgewinns 2022, die Entlastungen der Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 wurden einstimmig, ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen gefasst.
Danach erfolgten die Wahlen des Wahlvorstandes und der Vorstandsmitglieder. In den Vorstand wurden gewählt: Frau Martina Beßler, Frau Katrin Gohr und Herr Peter Becker.
Die Diskussion in der Mitgliederversammlung drehte sich hauptsächlich um die Umsetzung des Stadtbahnprogramms, den enorm gestiegenen PKW-Parkplatzdruck innerhalb unseres Wohngebietes und dem schlechten Zustand der Fußwege.
Am 07.07.2023 meldeten wir den o. g, Sachverhalt an die Stadt Halle (Saale). Daraufhin erhielten wir folgende Antwort, die wir Ihnen zur Kenntnis geben möchten:
Vielen Dank für die Meldung. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde der Sachverhalt am 11.07.2023 vor Ort geprüft. Bei den beschriebenen Tieren handelt es sich um den so genannten Bienenwolf (Philanthus triangulum). Diese für den Menschen harmlose Grabwespenart tritt häufig an geeigneten Standorten in höherer Individuenzahl auf, wobei die Tiere nicht ein und dasselbe Nest nutzen, sondern sich lediglich den Lebensraum teilen. So können mehrere Brutröhren dicht beieinander liegen. Daher sieht es im Regelfall so aus, als wäre in dem entsprechenden Bereich das Nest von staatenbildenden Wespen. Auch wenn der Bienenwolf wie eine „normale“ Wespe (Deutsche Wespe, Gemeine Wespe) aussieht, hat er nichts mit dieser zu tun. Die umherfliegenden Tiere, deren Brutröhren sich in den Sandfugen der Pflastersteine bis ca. 0,5 Meter von den Gebäuden entfernt finden, stellen keine Gefahr für die Bewohner der Wohnhäuser dar. Insofern muss auch nichts unternommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Das Sag´s uns einfach-Team
Auch in unserer Genossenschaft grünt und blüht es wieder.
... es grünt und blüht in unserer Genossenschaft. Genießen Sie es!
Die umfangreichen Instandsetzungsarbeiten an den Dächern, Schornsteinen, Balkonanlagen und Fassaden werden in diesem Jahr an den Wohnblöcken Vogelweide 17 – Vogelherd 5 sowie Vogelweide 18 – Vogelherd 6 fortgesetzt.
Die Mieterinnen und Mieter, bei denen ein Gerüst steht, werden gebeten, ihre Hausratversicherungen zu informieren. Das ist in vielen Versicherungsverträgen so vorgesehen.
Die Planung / Bauüberwachung erfolgt weiterhin durch das Architekturbüro Schauder. Rückfragen beantwortet das Team der Geschäftsstelle.
Die Arbeiten werden planmäßig im Zeitraum von Mitte April bis voraussichtlich Mitte September 2023 (je nach Witterung) ausgeführt.
Die Arbeiten am Sockel und an den Hinterausgangsbereichen des Wohnblockes Vogelweide 18 bis Vogelherd 6 werden im Jahr 2024 durchgeführt.
Vertreter des Jobcenter stehen Ihnen für eine einfache persönliche Kontaktaufnahme sowie zur schnellen Beantwortung allgemeiner Fragen rund um die SGB II – Antragstellung sowie weiteren Unterstützungsmöglichkeiten jeweils donnerstags, im Quartierbüro Süd, Wittenberger Straße 14 (hinter dem Ärztehaus Silberhöhe), 06132 Halle (Saale) zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage unter www.jobcenterhallesaale.de.
Liebe Mieterinnen und Mieter der WG Halle Süd,
wir haben die Möglichkeit erhalten, uns in den Gewerberäumen der Paul-Suhr-Str. 44 zu vergrößern und das ehemalige Reisebüro dazu zu mieten.
Wir freuen uns darauf, dass unsere Möglichkeiten, für alle die, die wir betreuen dürfen, nun vielfältiger und flexibler werden. Wenn Sie Fragen haben, sind wir gern für Sie da.
Frau Kühn und ihr MEMORA Team
Auch die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e. G. freut sich, dass Frau Kühn, als langjährige Gewerbemieterin diese Möglichkeit ergriffen hat und wir die gute Zusammenarbeit fortsetzen können. Die Genossenschaft wünscht ihr und ihrem Team weiterhin beruflichen Erfolg und persönlich alles Gute.
Entsprechend der Trinkwasserverordnung vom 25.04.2018 ist die Genossenschaft gesetzlich verpflichtet Großwarmwasseranlagen, zusätzlich zu bereits bestehenden Vorsorgemaßnahmen, regelmäßig auf Legionellen zu überprüfen. Dies dient dem verbesserten Gesundheitsschutz bei den Verbrauchern. Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise im Süßwasser vorkommen. Diese können sich in Warmwasserleitungen vermehren, wenn die Anlagen nicht fachgerecht eingebaut und betrieben bzw. genutzt werden.
In unserer Genossenschaft wurde die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH beauftragt, in unserem Wohnungsbestand diese Untersuchung nach Trinkwasserverordnung durchzuführen. Alle Arbeiten müssen dokumentiert und die Ergebnisse dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.
Um das System der jeweiligen Trinkwasserinstallationen zu beurteilen, wurden zum gleichen Zeitpunkt mehrere Wasserproben genommen. Das Warmwasser im Heizungsraum wurde vor und hinter dem Trinkwasserwärmer / Speicher und am Ende eines Warmwasserstranges, d. h. in den am weitesten vom Speicher entfernten Wohnungen überprüft. Die betroffenen Mietparteien erhielten hierfür eine gesonderte Information über den Termin.
Die Probeentnahme wurde in den letzten zwei Wochen für alle Objekte der Wohnungsgenossenschaft durchgeführt. Eine Beeinträchtigung während der Probeentnahme war für alle anderen Mietparteien nicht gegeben.
Über die Ergebnisse der Untersuchung möchten wir selbstverständlich alle Mieterinnen und Mieter informieren: In keinem Haus der Genossenschaft wurden nach Auswertung der Laborergebnisse die Werte überschritten.
Dringende Bitte: Die Genossenschaft kümmert sich um die Einhaltung der technischen Vorschriften beim Betrieb und der Instandhaltung der Anlage. Ab dem Wohnungswasserzähler haben wir aber hierauf keinen Einfluss mehr. Sie als Mieterinnen und Mieter tragen eine Mitverantwortung für gesundes Wasser. Bei längerer Abwesenheit, also mehrere Tage oder Wochen, sollte vor dem Duschen das Wasser, das im Duschschlauch gestanden hat, ablaufen und gründlich nachgespült werden.
Darüber hinaus – und unabhängig vom Legionellenthema – sollte nach längerer Abwesenheit das Trinkwasser vor Verwendung zum Trinken oder zur Zubereitung für Speisen und Getränke so lange ablaufen, bis frisches Wasser nachfließt. Dies erkennt man daran, dass es etwas kühler aus der Leitung kommt, als das Stagnationswasser, welches nicht selten ein Herd für Keime ist.
Arbeiten an der Trinkwasserinstallation (z. B. das Tauschen von Wasserarmaturen) darf nur von Fachpersonal durchgeführt werden. Nicht zertifizierte Armaturen können Schadstoffe wie Schwermetalle in hohen Konzentrationen abgeben. Im Zweifelsfall sollte die Geschäftsstelle bzw. eine Fachfirma befragt werden.
Jeder von uns nimmt es wahr. Obwohl wir darauf achten, unnötigen Müll zu vermeiden, wird dieser immer mehr. Schon lange hat die Geschäftsstelle nach zusätzlichen Möglichkeiten für die Erweiterung der Müllplätze und Firmen für die Umsetzung der baulichen Veränderungen gesucht.
Im Falkenweg 8 konnte eine Erweiterung im November 2022 und für die Vogelweide 1 sowie den Vogelherd 5 Ende Januar dieses Jahres abgeschlossen werden.
Aus Nachhaltigkeitsgründen im Sinne unserer Umwelt sollte der anfallende Müll ordentlich nach Wertstoffen getrennt werden.
Die Erweiterung des Müllplatzes im Dohlenweg wird in diesem Jahr umgesetzt, sodass auch an diesem Schwerpunkt Entspannung eintreten sollte.
Mike Krüger hat es Besungen: „Alles hat ein Ende …
In diesem Sinne verabschieden wir uns nach 30 Jahren aus der Filiale Paul-Suhr-Str. 44 und sagen:
Danke für Ihr Vertrauen, gute Nachbarschaft, nette Gespräche, gemeinsame Urlaubsträume und die gute Zusammenarbeit mit der WG Halle-Süd e. G.
Natürlich sind wir weiterhin für Sie da! Im neuen Umfeld und mit verstärktem Team beraten wir Sie gerne im Reisebüro „Globus“ Dieselstraße. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen ab 22.02.2023.
Herzlichst
„Ihr Stöckchen“ und Team
Auch die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e. G. möchte sich bei SAT für die langjährige gute Zusammenarbeit bedanken. Sie waren uns immer ein sehr angenehmer Partner.
Im Namen unserer Mieterinnen und Mieter möchten wir uns beim Team von SAT und besonders bei Frau Stöckchen bedanken. Durch ihre fundierte Beratung und zusätzlichen Tipps haben viele von uns unvergessliche Urlaubstage auf der ganzen Welt verleben können. Wir wünschen Ihnen persönlich alles Gute, viel Gesundheit und weiterhin beruflichen Erfolg.
"Die drei großen Grundlagen
für das Glück in diesem Leben sind:
etwas zu tun,
etwas zu lieben
und etwas zu hoffen."
J. Addison
Liebe Mieterinnen und Mieter,
bei der Suche nach einem Zitat für das neue Jahr fanden wir, dass die im Spruch genannten drei Dinge das Jahr 2023 erfüllter machen können:
Gemeinsames Tun und Engagement der Mieterinnen und Mieter unserer Genossenschaft untereinander und zusammen mit uns - Liebe erfahren und Liebe geben - und nicht zuletzt muss und kann es immer Hoffnung für eine bessere Entwicklung auf allen Ebenen geben, davon sind wir überzeugt.
Wir wünschen Ihnen ein kraftvolles neues Jahr, möge es friedvoll und gut werden! Bleiben Sie zuversichtlich!
Es grüßen Sie herzlich der Vorstand, der Aufsichtsrat und das Team der Geschäftsstelle.
Weniger heizen, um Energie zu sparen – das haben sich viele Mieter für diesen Winter vorgenommen. Aber wie weit kann die Sparsamkeit gehen? Sind die Räume zu kalt und wird nicht gelüftet, kann sich Schimmel bilden. Daher gilt auch weiterhin, dass Mieter angemessen heizen und lüften müssen, damit keine Schäden an der Wohnung entstehen und die eigene Gesundheit nicht beeinträchtigt wird.
Beobachten Sie jetzt vor allem Kondenswasser und Feuchtigkeit am Fenster innen, an der Innenseite von Außenwänden, vielfach auch hinter größeren Möbelstücken oder in Fenster- und Zimmerecken feuchte Stellen und Stockflecken / Schimmel.
Warum kondensiert überhaupt Wasser in Ihren Wohnräumen und wie sollten Sie sich mit so einem Problem auseinandersetzen?
Betroffene Mieter sagen:
"Aber ich heize und lüfte doch regelmäßig!"
Im Folgenden finden Sie einige nützliche Informationen und Tipps, die Ihnen helfen können, die Ursachen zu erkennen und richtigen Maßnahmen, u.a. in einem aktiven Heiz- und Lüftungsverhalten zu ergreifen.
Fast immer ist festzustellen, dass mehrere Faktoren beim Auftritt von Kondenswasser, Feuchtigkeit, Stockflecken/Schimmel ihren Einfluss hatten.
Wie entsteht Kondenswasser, Feuchtigkeit, Stockflecken / Schimmel?
Die Feuchtigkeit in der Luft entsteht meistens innerhalb der Wohnung, z. B. durch Wasch- und Badevorgänge, Grünpflanzen, Aquarien, durch das Kochen oder ganz einfach durch die Atemluft der Bewohner. Allein im Schlaf gibt eine Person pro Nacht über Haut und Atemluft etwa einen Liter Wasser ab.
Zum besseren Verständnis zunächst einige technisch-physikalische Erklärungen.
Luft hat die Eigenschaft, sich mit Wasser zu binden. Der Wasseranteil der Luft ist meist unsichtbar. Wir können ihn aber auch sehen, z. B. in Form von Wasserdampf, Nebel und Wolken. Das Sichtbarwerden hängt nicht allein vom absoluten Wassergehalt der Luft in Gramm je m³ ab (absolute Luftfeuchte), sondern ganz entscheidend von der Lufttemperatur und dem Luftdruck. Je wärmer die Luft ist, desto mehr Wasser kann sie binden.
Kühlt mit Wasserdampf stark angereicherte Luft ab und wird dabei die Sättigungsgrenze erreicht, gibt sie einen Teil des Wassers in Form von Kondensat ab, welches sich an den Stellen mit der geringsten Oberflächentemperatur niederschlägt (Außenwand, Fensterecken und -stürze, nicht beheizte Nachbarräume oder an die eben aus dem Kühlschrank geholte Flasche Bier). Auch hinter Möbelstücken, die nicht an der Außenwand stehen, sondern an einer Wand zu einem unbeheizten Zimmer, kann sich Schimmel bilden. Merke: Zu Wasserdampfausscheidungen (Kondensat) kommt es immer dann, wenn der Feuchtegehalt in der Luft im Verhältnis zu deren Temperatur zu hoch ist oder umgekehrt, wenn die Lufttemperatur im Verhältnis zum Wasserdampfgehalt der Luft zu niedrig ist.
Zum Vergleich:
Ein Kubikmeter Luft enthält bei +10 °C und 35 % relativer Luftfeuchte nur 3,3 g Wasser, während es bei + 20 °C und 65 % relativer Luftfeuchte bereits 12,6 g Wasser sind. Die warme Luft kann viel mehr Wasser aufnehmen, als die kalte Luft.
Es ist deshalb ratsam, darauf zu achten, dass die Wandoberflächentemperatur in mäßig gelüfteten Räumen möglichst 15 °C bis 17 C° nicht unterschreiten sollte. Das erfordert Raumlufttemperaturen von durchgängig etwa 18 °C bis 20°C.
Wie kommt es nun aber zu Schimmelbildung und wie kann ich sie verhindern?
Auch im saubersten Haushalt schweben winzige Schimmelsporen in der Luft. Sie lassen sich am liebsten dort nieder, wo es schön feucht ist und gedeihen dort prächtig, wenn man sie nicht durch Nährstoffentzug daran hindert. Der Nährstoff ist in diesem Fall die Feuchtigkeit. Diese kann entzogen werden, in dem man ausreichend lüftet und heizt und der Raumluft die Möglichkeit gibt, Feuchtigkeit aufzunehmen und (außerhalb der Wohnung) wieder abzugeben.
Unerwünschte Kondensatablagerungen und Schimmelbildung lassen sich verhindern, wenn die am Ende aufgeführten Empfehlungen beachtet werden.
Warum traten die geschilderten Probleme früher viel seltener auf?
1.
Wohnungen mit Ofenheizung: Das Ofenfeuer benötigt Sauerstoff zum brennen, daher wurde sowohl beim Anheizen als auch für die Wärmeregulierung das Fenster geöffnet.
2.
Wohnungen mit Gasgeräten: Die Gasgeräte entnehmen ebenso der Raumluft ihre Verbrennungsluft. Die in der Raumluft enthaltene Feuchtigkeit wird beim Betrieb der Anlage mit dem Abgas über den Schornstein nach außen abgeführt. Zusätzlich besteht über die sogenannte Strömungssicherung ein offener Zugang der Raumluft zum Schornstein. Auch in Zeiten des Nichtbetriebs der Heizung wird deshalb Feuchtigkeit abgeführt.
3.
Ein weiterer Grund hierfür dürfte sein, dass die Wohnungen früher durch die niedrigen Energiepreise meist stärker beheizt und häufiger belüftet wurden.
4.
Für eine zwangsweise Dauerlüftung sorgten außerdem zum Teil undichte Fenster und Türen. War die Luft trotzdem stark mit Wasserdampf angereichert, so bildete sich meist nur an den einfach verglasten und dadurch besonders kalten Scheiben Schwitzwasser, welches mit einem Lappen beseitigt wurde - was heute nicht jeder Mieter als Selbstverständlichkeit betrachten würde. Bei Frost verwandelte sich das Schwitzwasser an den Fenstern in Eisblumen.
Durch heute vorhandene isolierverglaste und fugen-dichtere Fenster ist die selbsttätige Fugenunterlüftung fast ganz unterbunden worden. Hinzu kommt, dass durch inzwischen hohe Heizkosten und durch die verbrauchsabhängige Abrechnung bei zentralbeheizten Wohnungen häufiger extrem sparsam geheizt und weniger gelüftet wird, um die Raumtemperatur auf dem gewünschten Niveau zu halten.
Die nachstehenden Empfehlungen sollen helfen, unter Berücksichtigung der technisch-physikalischen sowie hygienischen Anforderungen energiesparend zu heizen und zu lüften:
Heizen Sie alle Räume ausreichend und möglichst kontinuierlich. Dies gilt auch für die Räume, die Sie nicht ständig benutzen oder in denen Sie ein niedriges Temperaturniveau wünschen.
Halten Sie die Türen zu Räumen mit niedrigeren Temperaturen stets geschlossen, da die Luftfeuchtigkeit dort schneller kondensiert und schlechter abtrocknet.
Unterbinden Sie die Luftzirkulation nicht. Das ist besonders wichtig an Außenwänden. Möbelstücke sollten deshalb mindestens 5 cm Abstand zur Wand haben, besonders solche auf geschlossenem Sockel.
Behindern Sie die Wärmeabgabe der Heizkörper nicht durch lange Vorhänge, Verkleidungen oder Möbel – sie zahlen sonst 10-20 % mehr Energie und verhindern die Ausbreitung der Wärme im Raum.
Schenken Sie der Raum- und Wohnungslüftung auch im Interesse Ihrer Gesundheit besondere Aufmerksamkeit. Lüftung dient nicht nur dazu, verbrauchte Luft einfach zu ersetzen. Eine wesentliche Aufgabe des Lüftens ist auch die Abführung von Wasserdampf, damit die relative Luftfeuchte keinesfalls die Behaglichkeitsgrenze und zugleich kritische Grenze für Kondensatbildung – 50 bis 60% relative Luftfeuchte - übersteigt. Die abzuführende Wasserdampfmenge beträgt je nach Wohnungsgröße und Intensität der Nutzung erstaunliche 10 bis 30 Liter pro Tag.
Trocknen Sie nach dem Duschen Fliesen/Fugen und Duschabtrennungen mit einem Tuch ab (Schimmel bildet sich mit Vorliebe in schlecht belüfteten Duschkabinen).
Lüften Sie bedarfsgerecht und dennoch energiebewusst. Dabei geht zwar etwas Heizenergie verloren, dies muss jedoch im Interesse gesunder raumklimatischer Verhältnisse und zur Vermeidung von Feuchteschäden hingenommen werden. Es kommt darauf an, diesen Verlust so gering wie möglich zu halten. Das gelingt am besten durch kurzes intensives mehrmaliges Lüften. Sie sollten dazu Fenster und Türen weit öffnen und nach Möglichkeit Durchzug schaffen. Nach etwa fünf bis zehn Minuten ist die verbrauchte, feuchte Raumluft durch trockene Frischluft ersetzt, die nach Erwärmung wieder zusätzlichen Wasserdampf aufnehmen kann. Der Vorteil dieser sogenannten Stoßlüftung ist, dass mit der verbrauchten Luft nur die darin enthaltene Wärme entweicht, während die in den Wänden und Einrichtungsgegenständen gespeicherten, viel größeren Wärmemengen im Raum bleiben und nach dem Schließen der Fenster mithelfen, die Frischluft schnell wieder auf die gewünschte Temperatur zu bringen.
Die Stoßlüftung sollte mehrmals täglich wiederholt werden. Achtung: bei ständiger Anwesenheit in der Wohnung muss wesentlich mehr gelüftet werden.
Je höher die Temperaturdifferenz zwischen Raum- und Außenluft ist, desto schneller erfolgt der Austausch der Luft und die Feuchtigkeit wechselt zur kälteren Seite hin.
Vermeiden Sie Dauerlüften während der Heizperiode. Offene oder gekippte Fensterflügel verursachen ein Mehrfaches an Wärmeverlusten gegenüber einer gezielten Stoßlüftung, da sie die umgebenen Bauteile und Möbel verstärkt auskühlen und bei gekippter Fensterstellung die Feuchtigkeit zu langsam aus dem Raum transportiert wird.
Schließen Sie beim Lüften die Heizkörperventile (bei Frost auf "Sternchen").
Größere Wasserdampfmengen, die in einzelnen Räumen z. B. beim Kochen, Baden oder Duschen entstehen, sollten durch gezieltes Lüften der betreffenden Räume sofort nach außen abgeführt werden. Die Türen dieser Räume sollten während dieser Vorgänge möglichst geschlossen bleiben, damit sich der Wasserdampf nicht in der gesamten Wohnung ausbreiten kann.
Tipp zur Selbstkontrolle im Winterhalbjahr: Öffnen Sie Ihr Fenster und beobachten Sie die äußere Glasscheibe des Fensters. Bei hoher Luftfeuchtigkeit im warmen Raum beschlägt sofort die Scheibe und „trocknet“ nach erfolgten Luftaustausch ab. Frischluft wurde zugeführt, welche schneller wieder erwärmt werden kann und die Luftfeuchtigkeit im Raum ist gesunken. Regelmäßig durchgeführt, ergibt dies ein gesundes Raumklima in dem Sie sich auch wohl fühlen.
Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen das Team der Geschäftsstelle für die Beantwortung zu den üblichen Geschäftszeiten gern zur Verfügung.
Eine Mieterin fragt:
„Wir wohnen schon einige Jahre in der Genossenschaft und bei uns war noch niemand, der die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder kontrolliert hat. Können wir sicher sein, dass diese ordentlich funktionieren?“
Antwort der Genossenschaft:
Ihre Wohnung ist mit hochwertigen Techem Funkrauchwarnmeldern ausgestattet.
Die Prüfung der Geräte übernimmt Techem. Dank Funk geschieht dies nahezu geräuschlos und ohne Betreten Ihrer Wohnung. Sie bleiben dadurch ungestört und brauchen nicht zuhause zu sein.
Bei Fragen oder Störungen wenden Sie sich bitte jederzeit an die 24-Stunden-Hotline: 0800 2001264
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
die Weihnachtstage rücken immer näher.
Sich besinnen und das Wesentliche erkennen steht in diesem turbulenten Jahr besonders im Vordergrund.
Wir wünschen Ihnen von Herzen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und ein frohes Fest.
Vielen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Bleiben Sie auch in 2023 zuversichtlich und vor allem gesund!
Herzlichst
Ihr Aufsichtsrat, Vorstand
und das Team aus der Geschäftsstelle.
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist.
Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken.
Die Vermieter sind verpflichtet (§ 5 Abs. 1 EWSG), die Entlastung für Dezember 2022 an die Mieter weiterzugeben. Diese Weitergabe soll in der Regel mit der Heizkostenabrechnung für das laufende Abrechnungsjahr bzw. mit der Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft für die Wohnungseigentümer erfolgen. Die Höhe ist gesondert auszuweisen.
Erfasst sind die Mietverhältnisse, in denen Mieter vom Vermieter mit Wärme und Warmwasser durch Erdgas und Wärmelieferung (Fernwärme) versorgt werden und diese Kosten in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden. Gleiches gilt für die Versorgung der Wohnungseigentümer durch die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Erdgas und Wärme und Abrechnung in der Jahresabrechnung.
Mieter mit Gasetagenheizungen sind nicht erfasst, da sie direkte Vertragsbeziehungen zu den Versorgungs-unternehmen haben und insoweit durch die Versorger direkt als Letztverbraucher entlastet werden.
Ausnahmen bestehen nach § 5 Abs. 4 EWSG. Mieter sind in besonderen Fallkonstellationen von Zahlungen der Vorauszahlungen in Höhe des angepassten Betrages für Dezember 2022 oder von Zahlungen von 25 % der Betriebskostenvorauszahlung für Dezember 2022 befreit.
Folgende Fälle regelt § 5 Abs. 4 EWSG:
1. Freistellung der Mieter, die Anpassungen der Vorauszahlungen für Betriebskosten/Heizkosten vom Vermieter im Zeitraum von 19.02.2022 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 19.11.2022 erhalten haben. Sie sind von der Zahlung des Erhöhungsbetrages allein für den Monat Dezember 2022 befreit.
2. Freistellung der Mieter von Neumietverträgen, deren Abschluss im Zeitraum von 19.02.2022 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 19.11.2022 erfolgt ist. Sie sind von der Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 25 % für Dezember 2022 befreit.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir durch unseren Versorger darüber informiert wurden, dass die Entlastungsbeträge erst mit Beendigung des Abrechnungszeitraum 2022 ermittelt werden. Die Verrechnung erfolgt gemäß §5 EWSG mit der nächsten Heizkostenabrechnung.
Sofern Sie von der Zahlung des angehobenen Vorauszahlungsbetrags bzw. i. H. v. 25 % der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung für den Monat Dezember 2022 befreit sind, empfehlen wir Ihnen dringend, sich den Betrag nicht auszahlen zu lassen, sondern mit der nächsten Betriebs- und Heizkostenabrechnung verrechnen zu lassen. Grund hierfür ist, dass aufgrund steigender Kosten für Energie- und Heizkosten sowie dem aktuellen Anstieg auch weiterer Kosten, die über die Betriebskosten abgerechnet werden, sich ggf. der in der Betriebs- und Heizkostenabrechnung ausgewiesene Nachzahlungsbetrag dann verringern dürfte.
Weitere Ausführungen erhalten Sie im Informationsschreiben der Bundesregierung: infoblatt-dezember-abschlag-fur-gas-und-warme.pdf (bmwk.de)
Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G.
Vogelweide 13
06130 Halle (Saale)
Telefon: 0345 4442497
Fax: 0345 9760719
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
dienstags in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Wer uns außerhalb dieser Zeiten besuchen möchte, wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.