Wohngeld beantragen
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihre Wohnkosten zu bezahlen, könnten Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Sie erhalten Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter bzw. Mieterin einer Wohnung sind.
Ihr Anspruch hängt unter anderem von der Höhe Ihrer Miete, Ihrem Einkommen und von der Anzahl Ihrer Haushaltsmitglieder ab.
Das Wohngeldgesetz sieht bundesrechtlich festgelegte Höchstbeträge für die Miete beziehungsweise die Belastung vor.
Wenn Sie Empfänger sogenannter Transferleistungen sind, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld
Quelle: www.buerger.sachsen-anhalt.de
Die zuständige Stelle in der Stadt Halle (Saale) ist die
Abteilung Wohngeld
Südpromenade 30, 06128 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-5400
Faxnummer: 0345 221-5404
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:30 Uhr
Di: 13:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 - 12.30 Uhr
Fr: geschlossen
Werden die Unterlagen komplett/vollständig eingereicht, beträgt die Bearbeitungszeit rund 10 bis 12 Tage. Liegen nicht alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor, kann die Bearbeitungszeit bis zu 15 Tagen umfassen. Bei den angegebenen Bearbeitungszeiten handelt es sich um Durchschnittszeiten, für die im Einzelfall keine Gewähr übernommen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Wohngeld erst von dem Monat an gezahlt wird, in dem der Antrag bei der zuständigen Stelle eingereicht wird.
Weitere Angaben, Ratschläge und aktuelle Hinweise zum Wohngeld sowie die Wohngeldtabellen erhalten Sie auf den Internetseiten der Stadt Halle (Saale) sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Quelle: www.halle-saale.de