Ergebnisse der Legionellenuntersuchung 2023
Entsprechend der Trinkwasserverordnung vom 25.04.2018 ist die Genossenschaft gesetzlich verpflichtet Großwarmwasseranlagen, zusätzlich zu bereits bestehenden Vorsorgemaßnahmen, regelmäßig auf Legionellen zu überprüfen. Dies dient dem verbesserten Gesundheitsschutz bei den Verbrauchern. Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise im Süßwasser vorkommen. Diese können sich in Warmwasserleitungen vermehren, wenn die Anlagen nicht fachgerecht eingebaut und betrieben bzw. genutzt werden.
In unserer Genossenschaft wurde die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH beauftragt, in unserem Wohnungsbestand diese Untersuchung nach Trinkwasserverordnung durchzuführen. Alle Arbeiten müssen dokumentiert und die Ergebnisse dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.
Um das System der jeweiligen Trinkwasserinstallationen zu beurteilen, wurden zum gleichen Zeitpunkt mehrere Wasserproben genommen. Das Warmwasser im Heizungsraum wurde vor und hinter dem Trinkwasserwärmer / Speicher und am Ende eines Warmwasserstranges, d. h. in den am weitesten vom Speicher entfernten Wohnungen überprüft. Die betroffenen Mietparteien erhielten hierfür eine gesonderte Information über den Termin.
Die Probeentnahme wurde in den letzten zwei Wochen für alle Objekte der Wohnungsgenossenschaft durchgeführt. Eine Beeinträchtigung während der Probeentnahme war für alle anderen Mietparteien nicht gegeben.
Über die Ergebnisse der Untersuchung möchten wir selbstverständlich alle Mieterinnen und Mieter informieren: In keinem Haus der Genossenschaft wurden nach Auswertung der Laborergebnisse die Werte überschritten.
Dringende Bitte: Die Genossenschaft kümmert sich um die Einhaltung der technischen Vorschriften beim Betrieb und der Instandhaltung der Anlage. Ab dem Wohnungswasserzähler haben wir aber hierauf keinen Einfluss mehr. Sie als Mieterinnen und Mieter tragen eine Mitverantwortung für gesundes Wasser. Bei längerer Abwesenheit, also mehrere Tage oder Wochen, sollte vor dem Duschen das Wasser, das im Duschschlauch gestanden hat, ablaufen und gründlich nachgespült werden.
Darüber hinaus – und unabhängig vom Legionellenthema – sollte nach längerer Abwesenheit das Trinkwasser vor Verwendung zum Trinken oder zur Zubereitung für Speisen und Getränke so lange ablaufen, bis frisches Wasser nachfließt. Dies erkennt man daran, dass es etwas kühler aus der Leitung kommt, als das Stagnationswasser, welches nicht selten ein Herd für Keime ist.
Arbeiten an der Trinkwasserinstallation (z. B. das Tauschen von Wasserarmaturen) darf nur von Fachpersonal durchgeführt werden. Nicht zertifizierte Armaturen können Schadstoffe wie Schwermetalle in hohen Konzentrationen abgeben. Im Zweifelsfall sollte die Geschäftsstelle bzw. eine Fachfirma befragt werden.