Grüße aus dem Finkennest

Am 23.02.2018 war Enkaustikkurs und auch für Ostern wurde schon ein bisschen gebastelt. Unter Leitung von Frau Fließ waren 13 Damen eifrig am Werk, zeigten sich gegenseitig Tricks und Kniffe und hatten bei Sekt, Kuchen und sogar Suppe richtig viel Spaß. Frau Fließ gestaltet die Bastelstunde immer sehr gemütlich und jeder genießt die fröhlich - herzliche Atmosphäre.

Genehmigung des Vermieters

Die Untervermietung von Wohnraum bedarf laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) immer der Genehmigung des Vermieters (§ 540 BGB). Wird die Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete nicht eingeholt, dann kann er von dem Mieter Schadensersatz verlangen und ihm den Mietvertrag außerordentlich kündigen.

Eine Genehmigung zur befristeten Vermietung an Touristen, z. B. über Airbnb oder andere Internetportale wird grundsätzlich durch unsere Wohnungsgenossenschaft nicht gegeben.

Wir möchten unseren Mietern nicht zumuten, ständig wechselnde Mitbewohner im Haus zu haben.

Verhalten bei Sturm

Liebe Mieterinnen und Mieter, aus gegebenem Anlass bitten wir Sie, bei Sturmmeldungen dringend darauf zu achten, dass Balkonkästen oder andere leicht herumfliegende Teile gesichert werden, um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen. Vorhandene Rolläden sind entweder ganz nach unten oder besser noch ganz nach oben einzurollen. Wenn Sie in den Urlaub fahren, sorgen Sie bitte dafür, dass dies andere Personen für Sie erledigen. Danke für Ihre Mithilfe!

Rückbau von privaten Einbau

Heute möchten wir allgemein zur Verfahrensweise mit privaten Einbauten informieren, da diese Frage auch in der Mitgliederversammlung gestellt wurde. Grundsätzlich gilt: alle baulichen Veränderungen in der Wohnung sind genehmigungspflichtig. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen. Wenn nicht ausdrücklich der Verbleib der Um- und Einbauten vereinbart ist, ist der Mieter verpflichtet, bei Lösung des Mietverhältnisses auf seine Kosten den Rückbau vorzunehmen und den vorherigen Zustand wieder herzustellen, wenn er keinen Nachmieter findet, welcher die Einbauten und die damit verbundene Rückbauverpflichtung übernimmt. Ist ohnehin die Sanierung der Wohnung geplant, kann mit der Geschäftsstelle abgestimmt werden, ob Arbeiten entfallen oder im Austausch gegen Ersatzleistungen erfolgen (z.B. Abreißen von Tapeten statt neuem Wandputz nach Fliesenentfernung). Die vorgenannte Verfahrensweise gilt übrigens auch, wenn der Mieter keine schriftliche Genehmigung eingeholt hat (hier besteht nur die Gefahr, dass ein Rückbau bereits im laufenden Mietverhältnis erforderlich sein kann). Warum können Mietereinbauten nicht einfach in der Wohnung bleiben? Sie sind meistens individuell und abgewohnt. Eine Refinanzierung über Mieteinnahmen erfolgte nicht, demzufolge müssten diese Einbauten auf Kosten der Mitgliedergemeinschaft entfernt werden und es entstünde der Genossenschaft ein finanzieller Schaden. Unsere Mitarbeiter bieten zur Klärung fraglicher Einbauten bei Kündigung der Wohnung jeweils eine Vorabnahme an, stehen aber auch sonst für diesbezügliche Fragen zur Verfügung.

Wie funktioniert das eigentlich …

… mit der Gästewohnung und dem Fitnessraum und dem Nachbarschaftstreff? … werden wir hin und wieder gefragt. Aus diesem Grund wollen wir Ihnen heute unsere Serviceleistungen vorstellen. Schließlich wollen wir nicht nur damit werben, sondern freuen uns, wenn Sie die genossenschaftlichen Einrichtungen und den angebotenen Service auch gerne nutzen.

Gästewohnung

Diese voll ausgestattete Wohnung befindet sich in der Vogelweide 14 und bietet bis zu 6 Schlafplätze. Sie verfügt über Wohn- und Schlafzimmer, Wohnküche und Bad. Nur Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen – alles andere ist vorhanden. Wenn Sie Gäste unterbringen möchten, reservieren Sie rechtzeitig bei uns für den gewünschten Zeitraum. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Anzahl der Übernachtungen und Anzahl der Gäste. Für Anmietungen im Zeitraum vom Montag bis Donnerstag und für mehr als 2 Übernachtungen gibt es Rabatte. Preisbeispiel (ohne Rabatte): 1 Übernachtung für 2 Personen kostet 30 €. Die Schlüssel für die Wohnung erhalten Sie zum vertraglich vereinbarten Termin bei uns in der Geschäftsstelle. Die Nutzung beginnt ab 14.00 Uhr und endet am Abreisetag um 11.00 Uhr. Die Wohnung ist besenrein zu hinterlassen.

Nachbarschaftstreff und Partyraum

Die Nutzung des Nachbarschaftstreffs im Finkennest (Finkenweg 18) ist kostenlos und steht Jedermann, auch Nichtmitgliedern, offen. Zu zahlen sind aber beispielsweise Fahrtkosten für Ausflüge oder Eintrittsgebühren für Museumsbesuche u.ä. Wenn es im monatlich neu erscheinenden Programm nicht ausdrücklich erwähnt ist, können Sie zu den angegebenen Zeiten ohne Anmeldung vorbeikommen.

Partyraumvermietung: Diese steht ausschließlich unseren eigenen Mitgliedern zur Verfügung. Ansprechpartnerin zur Buchung ist unsere Frau Meiser. Es ist Platz für bis zu 36 Personen. Eine voll ausgestattete Küche sowie ausreichend Geschirr stehen zur Verfügung.

Fitnessraum

Unser Fitnessraum befindet sich in einem ehemaligen Waschhaus im Falkenweg 8. Für die Nutzung ist ein monatlicher Betriebskostenanteil von 5 € zu zahlen unabhängig von Häufigkeit und Dauer der Nutzung, die täglich zwischen 06.00 und 22.00 Uhr gestattet ist. Der Raum ist ausgestattet mit einem Laufband, einem Crosstrainer, einer Kraftstation, einem Leg-Magic, einem Stepper, Sportmatten, Sprossenwänden und diversen Kleinsportgeräten. Auch ein WC ist vorhanden. Sie melden sich erstmalig in unserer Geschäftstelle an, erhalten gegen eine Kaution von 30 € den benötigten Funkschlüssel und schon kann das Training losgehen!

Werkzeugausleih

In unserer Geschäftsstelle können Sie beispielsweise Leiter, Tapeziertafel, Treppenkarre, Schlagbohrer, Biertischgarnitur u.ä. gegen einen kleinen Obolus ausleihen. Sie rufen einfach an, reservieren das benötigte Werkzeug und holen sich dieses dann gegen Hinterlegung einer kleinen Kaution in unserer Geschäftsstelle ab.

Kräutergarten

Er befindet sich auf der Grünfläche direkt hinter unserem Büro in der Vogelweide 13. Sie können sich hier gerne kostenlos für Ihren Eigenbedarf mit Kräutern versorgen.

Wäscherolle

Auf unsere historische Wäscherolle, die sich in der Vogelweide 17 (Hinterausgang) befindet, sind wir besonders stolz – sie stammt aus dem Jahr 1929 und ist noch voll funktionsfähig. 30 Minuten Nutzung kosten 0,50 €. Wer solch eine Wäscherolle noch nicht bedient hat, kann sich gerne melden. Wir vermitteln den Kontakt zu einem der regelmäßigen Nutzer, der Ihnen die Funktionsweise gerne erklärt.

Heimwerkerservice

Dieses kostenlose Serviceangebot richtet sich an Singlefrauen, alleinstehende, kranke oder ältere Personen, denen es z.B. schwer fällt, auf eine Leiter zu steigen oder mit einer Bohrmaschine umzugehen. Unser Hausmeister bringt Ihnen gern Gardinenstangen oder Lampen an, befestigt auch mal ein Regal an der Wand oder leistet Ihnen ähnliche Hilfestellung. Bei Bedarf rufen Sie einfach in unserer Geschäftsstelle an und vereinbaren einen Termin.

Adresse/Kontakt

Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G.

Vogelweide 13
06130 Halle (Saale)

Telefon: 0345 4442497
Fax: 0345 9760719

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschäftszeiten

dienstags in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Wer uns außerhalb dieser Zeiten besuchen möchte, wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

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