Eintragung der Satzung

Durch die schriftliche Mitgliederversammlung 2020 wurden Änderungen der Satzung der WG Halle-Süd e.G. beschlossen. Wir haben in unserem Mieterbrief und in den personalisierten Mitgliederschreiben über das Abstimmungsergebnis informiert. Am 23.11.2020 erfolgte die Eintragung beim Genossenschaftsregistergericht in Stendal.

Für jedes Mitglied liegt ein Exemplar der aktuellen Satzung in der Geschäftsstelle bereit. Dieses kann kostenlos zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch ein Exemplar zu. Alternativ steht die aktuelle Satzung zum Download auf der Internetseite der Genossenschaft bereit: www.wg-hs.de.

Angepasstes Heizen und Lüften

Die nachstehenden Empfehlungen sollen helfen, unter Berücksichtigung der technisch-physikalischen sowie hygienischen Anforderungen energiesparend zu heizen und zu lüften:

Heizen Sie alle Räume ausreichend und möglichst kontinuierlich. Dies gilt auch für die Räume, die Sie nicht ständig benutzen oder in denen Sie ein niedriges Temperaturniveau wünschen.

Halten Sie die Türen zu Räumen mit niedrigeren Temperaturen stets geschlossen, da die Luftfeuchtigkeit dort schneller kondensiert und schlechter abtrocknet.

Unterbinden Sie die Luftzirkulation nicht. Das ist besonders wichtig an Außenwänden. Möbelstücke sollten deshalb mindestens 5 cm Abstand zur Wand haben, besonders solche auf geschlossenem Sockel.

Behindern Sie die Wärmeabgabe der Heizkörper nicht durch lange Vorhänge, Verkleidungen oder Möbel – sie zahlen sonst 10-20 % mehr Energie und verhindern die Ausbreitung der Wärme im Raum.

Schenken Sie der Raum- und Wohnungslüftung auch im Interesse Ihrer Gesundheit besondere Aufmerksamkeit. Lüftung dient nicht nur dazu, verbrauchte Luft einfach zu ersetzen. Eine wesentliche Aufgabe des Lüftens ist auch die Abführung von Wasserdampf, damit die relative Luftfeuchte keinesfalls die Behaglichkeitsgrenze und zugleich kritische Grenze für Kondensatbildung von 50 bis 60 % relative Luftfeuchte übersteigt. Die abzuführende Wasserdampfmenge beträgt je nach Wohnungsgröße und Intensität der Nutzung erstaunliche 10 bis 30 Liter pro Tag.

Lüften Sie bedarfsgerecht und dennoch energiebewusst. Dabei geht zwar etwas Heizenergie verloren, dies muss jedoch im Interesse gesunder raumklimatischer Verhältnisse und zur Vermeidung von Feuchteschäden hingenommen werden. Es kommt darauf an, diesen Verlust so gering wie möglich zu halten. Das gelingt am besten durch kurzes intensives mehrmaliges Lüften. Sie sollten dazu Fenster und Türen weit öffnen und nach Möglichkeit Durchzug schaffen. Nach etwa fünf bis zehn Minuten ist die verbrauchte, feuchte Raumluft durch trockene Frischluft ersetzt, die nach Erwärmung wieder zusätzlichen Wasserdampf aufnehmen kann. Der Vorteil dieser sogenannten Stoßlüftung ist, dass mit der verbrauchten Luft nur die darin enthaltene Wärme entweicht, während die in den Wänden und Einrichtungsgegenständen gespeicherten, viel größeren Wärmemengen im Raum bleiben und nach dem Schließen der Fenster mithelfen, die Frischluft schnell wieder auf die gewünschte Temperatur zu bringen.

Die Stoßlüftung sollte mehrmals täglich wiederholt werden, bei ständiger Anwesenheit in der Wohnung muss wesentlich mehr gelüftet werden.

Je höher die Temperaturdifferenz zwischen Raum- und Außenluft ist, desto schneller erfolgt der Austausch der Luft und die Feuchtigkeit wechselt zur kälteren Seite hin.

Vermeiden Sie Dauerlüften während der Heizperiode. Offene oder gekippte Fensterflügel verursachen ein Mehrfaches an Wärmeverlusten gegenüber einer gezielten Stoßlüftung, da sie die umgebenen Bauteile und Möbel verstärkt auskühlen und bei gekippter Fensterstellung die Feuchtigkeit zu langsam aus dem Raum transportiert wird.

Schließen Sie beim Lüften die Heizkörperventile (bei Frost auf "Sternchen").

Größere Wasserdampfmengen, die in einzelnen Räumen z. B. beim Kochen, Baden oder Duschen entstehen, sollten durch gezieltes Lüften der betreffen-den Räume sofort nach außen abgeführt werden. Die Türen dieser Räume sollten während dieser Vorgänge möglichst geschlossen bleiben, damit sich der Wasserdampf nicht in der gesamten Wohnung ausbreitet.

Tipp zur Selbstkontrolle im Winterhalbjahr:

Öffnen Sie Ihr Fenster und beobachten Sie die äußere Glasscheibe. Bei hoher Luftfeuchtigkeit im warmen Raum beschlägt sofort die Scheibe und „trocknet“ nach erfolgten Luftaustausch ab. Frischluft wurde zugeführt, welche schneller wieder erwärmt werden kann und die Luftfeuchtigkeit im Raum ist gesunken. Regelmäßig durchgeführt, ergibt dies ein gesundes Raumklima in dem Sie sich auch wohl fühlen.

Wirksame Hilfe für Mieter: Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung prüfen! – derzeit gilt vereinfachter Zugang

Folgende wesentliche Unterstützungsmöglichkeiten stehen Mieterinnen und Mietern zur Verfügung:

Wohngeld

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Im Internet stehen kostenlose Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer Mieter grob einschätzen können, ob ihnen Wohngeld zusteht. Es kann dann bei den zuständigen Wohngeldbehörden der Stadtverwaltung beantragt werden. Informationen und Antragsformulare finden sich auf deren Websites. Viele Bundesländer bieten derzeit Erleichterungen im Rahmen der Antragsstellung und der Plausibilitätsprüfung an. Deshalb lohnt es sich, die Möglichkeit eines Antrags zu prüfen! Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich.

Kosten der Unterkunft (Grundsicherung)

Haushalte, die kein eigenes Einkommen erzielen und kein Arbeitslosengeld (ALG I) erhalten, haben Anspruch auf Unterstützung im Rahmen der Kosten der Unterkunft (Grundsicherung). In der aktuellen Situation kann das auch Selbstständige betreffen, die COVID-19-bedingt unmittelbar ohne Einkommen dastehen. Betroffene stellen dazu unmittelbar beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Grundsicherung und Übernahme der vollen Wohnkosten. Als Erleichterung im Rahmen des Sozialschutz-Pakets der Bundesregierung können Erstanträge derzeit einfach formlos schriftlich, ohne persönliche Vorsprache (direkt über den Hausbriefkasten des Jobcenters) oder telefonisch gestellt werden. Zu empfehlen ist die schriftliche Beantragung, da die bekannten Jobcenter-Telefonnummern aktuell kaum erreichbar sind. Anträge können auf der Website der Arbeitsagentur gestellt werden. Bis auf Weiteres gilt hier: Es erfolgt keine zeitaufwändige Vermögensprüfung. Für Leistungen deren Bewilligungszeiträume zwischen 1. März 2020 und 30. Juni 2020 beginnen, wird Vermögen für die Dauer von 6 Monaten nicht berücksichtigt. Es gilt die Vermutungsregel, dass Antragsteller kein erhebliches Vermögen haben. Es genügt eine Erklärung des Antragstellers. Darüber hinaus erfolgt bei Erstanträgen ab April 2020 keine Angemessenheitsprüfung. Für zunächst 6 Monate werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen angesehen und übernommen.

Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte auch gern das Beratungsangebot der Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft in Anspruch. Nur wenn uns die Probleme bekannt sind, können wir Unterstützung geben.

 

Bitte nutzen Sie die Wechselsprechanlagen

In allen Wohnungen unserer Genossenschaft wurden Wechselsprechanlagen eingebaut. Bitte nutzen Sie diese auch immer, wenn es klingelt. So können Sie vermeiden, dass durch voreiliges Betätigen des Türöffners Unbefugte das Haus betreten.

Mieterinformation zum Wohngeldstärkungsgesetz

Zum 1. Januar 2020 trat das sogenannte "Wohngeldstärkungsgesetz" in Kraft. Mit der Wohngeldreform sind erstmals seit dem 1. Januar 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30 % verbunden. Es werden mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein.

Mit dem Wohngeldstärkungsgesetz sind folgende wesentliche Änderungen verbunden:

Einführung einer Dynamisierung des Wohngeldes zum 1. Januar 2022. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.

Anpassung der Parameter der Wohngeldformel, um die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger zu erhöhen.

Einführung einer Mietenstufe VII, um Haushalte u. a. in Gemeinden ab 10.000 Einwohnern mit besonders hohem Mietenniveau gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten.

Regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge zur Anpassung an die regional differenzierte Mietenentwicklung.

Höhere Freibeträge für pflegebedürftige oder behinderte Menschen.

Haben Sie ein Recht auf Wohngeld?

Wir möchten Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Sie wohngeldberechtigt sind und haben hierzu einige hilfreiche Fakten und Informationen für Sie zusammengefasst. Dies soll Ihnen beim Antrag auf Wohngeld als Hilfestellung dienen.

Was ist Wohngeld?

Menschen, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und fa-miliengerechtes Wohnen sichern soll.

Auf das Wohngeld haben Sie, wenn Sie die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllen, ein Recht und sollten dieses auch in Anspruch nehmen. Nicht zu verwechseln ist das Wohngeld mit den sogenannten Kosten der Unterkunft. Diese sind Bestandteil der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Ein-kommensgrenze liegt. Bei alleinstehenden Rentnern sollte ein Anspruch bei einer Rente bis 1.000 EUR geprüft werden. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.

Wie berechnet sich das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete und dem Gesamteinkommen.

Als Haushaltsmitglieder zählen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Personen, die mit dem Wohngeldberechtigten zusammenleben oder bereit sind, Verantwortung füreinander zu tragen.

Auch Verwandte in gerader Linie, wie Kinder, Pflegekinder und Pflegeeltern gehören dazu. Je mehr Personen im Haushalt leben, umso höher ist die Einkommensgrenze. Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt anhand sogenannter Mietenstufen. Gemeinden und Kreise werden anhand der durchschnittlichen Miethöhe vor Ort in Mietenstufen von I bis VI eingeteilt. Das bedeutet, dass nicht unbedingt die Miete, die Sie tatsächlich zahlen, zählt, sondern festgelegte Höchstbeträge, die wiederum von den Mietenstufen abhängen. Bei Ihrem Gesamteinkommen zählt das Bruttoeinkommen. Von diesem Betrag werden abhängig von der Entrichtung von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen.

Im Internet stehen Ihnen kostenlose Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer Sie grob einschätzen können, ob Ihnen Wohngeld zusteht.

Entsprechende Wohngeldrechner finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat (www.bit.ly/2PNOOGK) oder unter www.wohngeld.org.

Wo erhalte ich Wohngeld?

Das Wohngeld können Sie bei den Wohngeldbehörden der Stadtverwaltung beantragen.

Ab wann und wie lange wird Wohngeld gewährt?

Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich. Erhalten Sie bereits Wohngeld, so muss aufgrund der gesetzlichen Neuregelung grundsätzlich kein neuer Antrag gestellt werden. Allerdings gilt auch dies nur innerhalb des sogenannten Bewilligungszeitraums.

Ist dieser abgelaufen, muss ein erneuter Antrag gestellt werden.

Ein Mieter fragt …

„Müssen die Hauseingangstüren ab 18:00 Uhr abgeschlossen werden oder nicht?“

Nein, die Hauseingangstüren müssen geschlossen werden. In Not- und Brandfällen kann eine abge-schlossene Tür eine katastrophale Falle darstellen. Sollte sich der Obertürschließer verstellt oder sich die Tür verzogen haben und sich aus diesem Grund die Tür nicht mehr schließt, informieren Sie bitte umge-hend die Geschäftsstelle, damit der Mangel behoben werden kann.

Im Gegensatz zur Hauseingangstür sind die Kellerin-nen und -außentür immer verschlossen zu halten.

„Wir haben nach der Treppenhaussanierung ein neues Namensschild von der WG bekommen. Warum steht nur der Name meiner Partnerin darauf?“

Auf dem Wohnungsnamensschild werden von uns grundsätzlich die Namen der Mieter vermerkt, die mit uns einen Mietvertrag geschlossen haben.

Sollten Sie den Wunsch haben, Ihren Lebenspartner auch mit zu vermerken, so melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle oder mit einer kurzen Notiz schriftlich und wir setzen Ihren Wunsch gern um.

Braucht die WG Halle-Süd e. G. einen Mietendeckel?

Die Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin, der Beschluss des Senats von Berlin zur Einführung eines Mietendeckels ist Ausdruck einer Wohnungspolitik, die sehr bedenklich ist.

Aber nun ist diese Debatte auch in Sachsen-Anhalt angekommen. Von einer Wohnungsgenossenschaft, die so in einer Zeitung wirbt: „Berlin diskutiert – Wohnungsgenossenschaft (Name anonymisiert) garantiert 5 Jahre keine Mietsteigerung bei Anmietung ausgewählter 2- und 3-Raum-Wohnungen“.

Grundsätzlich ist jede Genossenschaft im Rahmen und unter Beachtung des Mietrechts eigenverantwort-lich in der Festlegung der Mieten. Sie wissen, dass Sie als Genossenschafter regelmäßig über die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft informiert werden, alle Mieteinnahmen in die Substanz und für die Genossenschaft sowie ihre Mitglieder und Mieter eingesetzt werden. Wir haben kein Interesse an einer unbegründeten Gewinnmaximierung

Neue Zähler im Treppenhaus

In der Zeit vom 24. bis 28.6.2019 wurden Daten- bzw. Masterdatensammler durch die Fa. techem eingebaut.

Die sich in Ihren angemieteten Wohnungen befindlichen Funkerfassungsgeräte an den Heizungen, den Wasserzählern und den Rauchwarnmeldern senden ihre Daten regelmäßig an einen Datensammler.

Dieser speichert und verwaltet die Verbrauchsdaten und Gerätestatusinformationen und übermittelt sie an einen Masterdatensammler. So sind die gesamten Verbrauchswerte und Geräteinformationen der Funkerfassungsgeräte des Objektes im Masterdatensammler vorhanden. Die Verbrauchsdaten (Stichtagswerte sowie Zwischenwerte in Tagesauflösung) und der Gerätezustand (z. B. Gerätedefekt) werden regelmäßig per GPRS über eine sichere Verbindung an das Techem Rechenzentrum übertragen. Hier erfolgt die weitere Verarbeitung.

Vorteile für den Mieter:

• Gerätemonitoring – laufende proaktive Über-wachung der Erfassungsgeräte und zeitnaher Austausch bei Defekt.

• Energiemonitoring – für mehr Transparenz über die Verbräuche – bis hin zu täglich aktualisierten Werten.

• Hohe Rechtssicherheit und maximale Abrechnungsqualität – die Verbrauchsdaten werden automatisiert bis ins Abrechnungssystem übernommen.

• Geringerer Aufwand – Nachfolgetermine und Schätzungen aufgrund abwesender Mieter entfallen.

• Weniger Aufwand bei Mieterwechsel – Zwischenablesungen sind jederzeit möglich.

Dringende Bitte der Geschäftsstelle

Ein Wechsel der privaten oder dienstlichen Telefonnummern ist in der heutigen Zeit alltägliches Geschäft. Leider versäumen es immer mehr Mieter, auch uns als Genossenschaft über ihre aktuelle Erreichbarkeit zu informieren. Nicht selten kommt es vor, dass wir Sie in dringenden Fällen telefonisch nicht erreichen oder Firmen bei Reparaturaufträgen die falschen Kontaktdaten übermittelt werden. Dies verursacht unnötige Nachfragen und Zeitverluste.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und informieren Sie die Geschäftsstelle über Ihre aktuellen Telefonnummern – gern schriftlich über die WG-Briefkästen an der Vogelweide 13 oder in der Elsa-Brändström-Straße 209 bzw. telefonisch. Vielen Dank im Voraus!

 

Sperrmüll

Zum Sperrmüll gehören z. B.: Möbel, Truhen, Bettgestelle, Matratzen, Lattenroste, Regale, Leitern, Teppiche und Teppichböden, Fahrräder, Dreiräder und Roller, Kinderwagen, Koffer (ohne Inhalt), Bügelbretter, Gardinenstangen und Ähnliches.

Einrichtungsgegenstände einer Wohnung, die wegen ihrer Ausmaße, ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichtes nicht in einen Restmüllbehälter passen bzw. diesen beschädigen oder dessen Entleerung erschweren könnten. Bei Rückfragen, für die Entsorgung der Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, wenden sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Frei? Ärgerlich? Schön?

Die Trockenplätze bieten die Möglichkeit zum Trocknen der Wäsche. Wir sind sehr froh, dass wir unseren Mietern in den meisten unserer Häuser eine Möglichkeit bieten können, ihre Wäsche an der frischen Luft zu trocknen. Gemäß unserer Hausordnung Punkt 1.3. steht die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen allen Mietern offen. Im Wege der gegenseitigen Rücksichtnahme soll dieses Recht auch allen Mietern gewährt werden. So sind z. B. Wäscheleinen nach Benutzung unverzüglich zu entfernen.

Das Plätzchen auf unserem Foto sieht zwar lauschig aus, aber Wäschetrocknen ist dort nicht mehr möglich.

Die Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrages. Wir appellieren an alle Mieterinnen und Mieter, die Hausordnung auch in diesem Punkt unbedingt einzuhalten.

Wissenswertes

Wussten Sie schon, dass man nur umgangssprachlich den Badheizkörper „Handtuchheizkörper“ nennt. Dieser sollte jedoch nicht zum Trocknen von Wäsche benutzt werden, da dadurch zum einem die Heizleistung des Heizkörpers gemindert und zum anderen die Oberfläche des Heizkörpers langfristig in Mitleidenschaft gezogen wird. Im Handel gibt es für Heizkörper spezielle Halterungen, die als Wäschetrockenstange genutzt werden können, ohne den Heizkörper in seiner Funktion zu beeinträchtigen.

Hätte man eine derartige Halterung benutzt, dann wäre es bestimmt nicht zu den auf dem Foto zu sehenden Schäden gekommen.

Man sieht eindeutig am Schadensbild, dass durch augenscheinlich über die lange Zeit aufgelegten feuchte / nasse Materialien auf dem warmen Heizkörper - wahrscheinlich in Verbindung mit einer chemischen Reaktion (ggf. durch Weichspüler, Haarspray oder Reinigungsmittel) vermehrte Oberflächenspannungsrisse entstanden sind. Der Lack ist richtig aufgebrochen und durch die permanent vorhandene direkte Feuchtigkeit entstanden Rostflecken. Diese Schäden sehen nicht nur unschön aus, sondern führen auch langfristig zur Undichtheit der Heizkörper und können durch Ihr Handeln vermieden werden.

Die Hinweise gelten im Übrigen für alle Heizkörper!

Neue Bäume

In den letzten Tagen wurden in den ersten Innenhöfen (hinter dem Finkenweg 17 a und dem Vogelherd 5) anstelle der gefällten Pappeln 6 neue Bäume gepflanzt – je 3 tief purpurrote Spitzahornbäume und Kugelakazien (siehe Foto).

Die Sanierung der Bestandsimmobilien startet

Nach 25 Jahren ist es wieder an der Zeit, in unsere Bestandsimmobilien zu investieren. Einige Dächer unserer Häuser bedürfen einer grundhaften Erneuerung und auch unsere Fassaden sollen zukünftig wieder frisch erstrahlen. Da die Gebäude der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e. G. entlang der Vogelweide unter Flächendenkmalschutz (Bauhaus) stehen, wird sich an der eigentlichen Farbgebung nichts ändern.

Der erste Bauabschnitt wird der Falkenweg 1 – 7 sein. Da hat uns Sturm Friederike zum Handeln und zur Umplanung gezwungen. Durch den lang anhaltenden Winter mussten die betroffenen Mieter sehr lange mit einem Provisorium leben. Am 23.04.2018 geht es mit der Gerüststellung in diesem Gebiet los. (Die Mieter, bei denen ein Gerüst steht, werden gebeten, ihre Hausratversicherungen zu informieren. Das ist in den meisten Versicherungsverträgen so vorgesehen.) Nach der Dach- und Fassadensanierung im Falkenweg werden die Arbeiten im Bereich Vogelweide 1 – 4 sowie Paul-Suhr-Straße 42 – 44 Ostseite fortgeführt. Das Ziegeldach in der Paul-Suhr-Straße muss noch nicht erneuert werden.

Nach erfolgter Ausschreibung der Arbeiten und Auswertung der Angebote freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit mit den Firmen:

• Binnemann aus Sangerhausen für das Gerüst,

• Dombrowski aus Arnstein im Harz für das Dach und

• Hillmann aus Leuna für die Fassade.

• Unser begleitender Architekt ist Herr Schauder aus Allstedt.

Für die Sanierungen in den Bestandsimmobilien werden wir jährlich ein finanzielles Budget in Höhe von ca. 500.000 € einsetzen. Eine weitere Kreditaufnahme ist nicht geplant und wir möchten noch genügend finanzielle Mittel für die Instandhaltung und Modernisierung der Wohnungen zur Verfügung haben.

Insofern bleibt abzuwarten, wie sich die Baupreise entwickeln und wie schnell wir mit den Bauarbeiten der einzelnen Häuser vorankommen. Wir halten Sie natürlich an dieser Stelle und in der Mitgliederversammlung auf dem Laufenden.

Ungeahnte Talente

Die Bastelfrauen ließen unter fachlichen Anleitung von Frau Fließ ihrer Kreativität freien Lauf. Wir waren über das Ergebnis der ersten Stunde der Arbeit mit Ton so begeistert, dass wir für die nächste Stunde die Farben beitragen. Dann werden die schönen Stücke auch noch bunt. Toll – weiter so!

Neue Treppenhaus- und Dachgaupenfenster

Im Zeitraum vom 21.03. bis 13.04.2018 werden neue Treppenhaus- und Dachgaupenfenster in der Elsa-Brändström-Straße 206 - 215 und der Robert-Koch-Straße 1 eingebaut.

Die Firma versucht, so schnell wie möglich die Arbeiten zu beenden, d. h. es kann sein, dass der angegebene Ausführungszeitraum nicht ausgeschöpft werden muss.

Anschließend erfolgt die Renovierung der Treppenhäuser.

Die Dachgaupenfenster in der Elsa-Brändström-Straße 181 rechts sowie 182 + 182 a werden auch erneuert.

Adresse/Kontakt

Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G.

Vogelweide 13
06130 Halle (Saale)

Telefon: 0345 4442497
Fax: 0345 9760719

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschäftszeiten

dienstags in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Wer uns außerhalb dieser Zeiten besuchen möchte, wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

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