Neue Müllplätze

Jeder von uns nimmt es wahr. Obwohl wir darauf achten, unnötigen Müll zu vermeiden, wird dieser immer mehr. Schon lange hat die Geschäftsstelle nach zusätzlichen Möglichkeiten für die Erweiterung der Müllplätze und Firmen für die Umsetzung der baulichen Veränderungen gesucht.

Im Falkenweg 8 konnte eine Erweiterung im November 2022 und für die Vogelweide 1 sowie den Vogelherd 5 Ende Januar dieses Jahres abgeschlossen werden.

Aus Nachhaltigkeitsgründen im Sinne unserer Umwelt sollte der anfallende Müll ordentlich nach Wertstoffen getrennt werden.

Die Erweiterung des Müllplatzes im Dohlenweg wird in diesem Jahr umgesetzt, sodass auch an diesem Schwerpunkt Entspannung eintreten sollte.

Danke für 30 Jahre Vertrauen

Mike Krüger hat es Besungen: „Alles hat ein Ende …

In diesem Sinne verabschieden wir uns nach 30 Jahren aus der Filiale Paul-Suhr-Str. 44 und sagen:

Danke für Ihr Vertrauen, gute Nachbarschaft, nette Gespräche, gemeinsame Urlaubsträume und die gute Zusammenarbeit mit der WG Halle-Süd e. G.

Natürlich sind wir weiterhin für Sie da! Im neuen Umfeld und mit verstärktem Team beraten wir Sie gerne im Reisebüro „Globus“ Dieselstraße. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen ab 22.02.2023.

Herzlichst

„Ihr Stöckchen“ und Team

Auch die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e. G. möchte sich bei SAT für die langjährige gute Zusammenarbeit bedanken. Sie waren uns immer ein sehr angenehmer Partner.

Im Namen unserer Mieterinnen und Mieter möchten wir uns beim Team von SAT und besonders bei Frau Stöckchen bedanken. Durch ihre fundierte Beratung und zusätzlichen Tipps haben viele von uns unvergessliche Urlaubstage auf der ganzen Welt verleben können. Wir wünschen Ihnen persönlich alles Gute, viel Gesundheit und weiterhin beruflichen Erfolg.

Spruch des Jahres 2023

"Die drei großen Grundlagen

für das Glück in diesem Leben sind:

etwas zu tun,

etwas zu lieben

und etwas zu hoffen."

J. Addison

Liebe Mieterinnen und Mieter,

bei der Suche nach einem Zitat für das neue Jahr fanden wir, dass die im Spruch genannten drei Dinge das Jahr 2023 erfüllter machen können:

Gemeinsames Tun und Engagement der Mieterinnen und Mieter unserer Genossenschaft untereinander und zusammen mit uns - Liebe erfahren und Liebe geben - und nicht zuletzt muss und kann es immer Hoffnung für eine bessere Entwicklung auf allen Ebenen geben, davon sind wir überzeugt.

Wir wünschen Ihnen ein kraftvolles neues Jahr, möge es friedvoll und gut werden! Bleiben Sie zuversichtlich!

Es grüßen Sie herzlich der Vorstand, der Aufsichtsrat und das Team der Geschäftsstelle.

Hohe Kosten für Gas und Strom - Aktives Heizen und Lüften

Weniger heizen, um Energie zu sparen – das haben sich viele Mieter für diesen Winter vorgenommen. Aber wie weit kann die Sparsamkeit gehen? Sind die Räume zu kalt und wird nicht gelüftet, kann sich Schimmel bilden. Daher gilt auch weiterhin, dass Mieter angemessen heizen und lüften müssen, damit keine Schäden an der Wohnung entstehen und die eigene Gesundheit nicht beeinträchtigt wird.

Beobachten Sie jetzt vor allem Kondenswasser und Feuchtigkeit am Fenster innen, an der Innenseite von Außenwänden, vielfach auch hinter größeren Möbelstücken oder in Fenster- und Zimmerecken feuchte Stellen und Stockflecken / Schimmel.

Warum kondensiert überhaupt Wasser in Ihren Wohnräumen und wie sollten Sie sich mit so einem Problem auseinandersetzen?

Betroffene Mieter sagen:

"Aber ich heize und lüfte doch regelmäßig!"

Im Folgenden finden Sie einige nützliche Informationen und Tipps, die Ihnen helfen können, die Ursachen zu erkennen und richtigen Maßnahmen, u.a. in einem aktiven Heiz- und Lüftungsverhalten zu ergreifen.

Fast immer ist festzustellen, dass mehrere Faktoren beim Auftritt von Kondenswasser, Feuchtigkeit, Stockflecken/Schimmel ihren Einfluss hatten.

Wie entsteht Kondenswasser, Feuchtigkeit, Stockflecken / Schimmel?

Die Feuchtigkeit in der Luft entsteht meistens innerhalb der Wohnung, z. B. durch Wasch- und Badevorgänge, Grünpflanzen, Aquarien, durch das Kochen oder ganz einfach durch die Atemluft der Bewohner. Allein im Schlaf gibt eine Person pro Nacht über Haut und Atemluft etwa einen Liter Wasser ab.

Zum besseren Verständnis zunächst einige technisch-physikalische Erklärungen.

Luft hat die Eigenschaft, sich mit Wasser zu binden. Der Wasseranteil der Luft ist meist unsichtbar. Wir können ihn aber auch sehen, z. B. in Form von Wasserdampf, Nebel und Wolken. Das Sichtbarwerden hängt nicht allein vom absoluten Wassergehalt der Luft in Gramm je m³ ab (absolute Luftfeuchte), sondern ganz entscheidend von der Lufttemperatur und dem Luftdruck. Je wärmer die Luft ist, desto mehr Wasser kann sie binden.

Kühlt mit Wasserdampf stark angereicherte Luft ab und wird dabei die Sättigungsgrenze erreicht, gibt sie einen Teil des Wassers in Form von Kondensat ab, welches sich an den Stellen mit der geringsten Oberflächentemperatur niederschlägt (Außenwand, Fensterecken und -stürze, nicht beheizte Nachbarräume oder an die eben aus dem Kühlschrank geholte Flasche Bier). Auch hinter Möbelstücken, die nicht an der Außenwand stehen, sondern an einer Wand zu einem unbeheizten Zimmer, kann sich Schimmel bilden. Merke: Zu Wasserdampfausscheidungen (Kondensat) kommt es immer dann, wenn der Feuchtegehalt in der Luft im Verhältnis zu deren Temperatur zu hoch ist oder umgekehrt, wenn die Lufttemperatur im Verhältnis zum Wasserdampfgehalt der Luft zu niedrig ist.

Zum Vergleich:

Ein Kubikmeter Luft enthält bei +10 °C und 35 % relativer Luftfeuchte nur 3,3 g Wasser, während es bei + 20 °C und 65 % relativer Luftfeuchte bereits 12,6 g Wasser sind. Die warme Luft kann viel mehr Wasser aufnehmen, als die kalte Luft.

Es ist deshalb ratsam, darauf zu achten, dass die Wandoberflächentemperatur in mäßig gelüfteten Räumen möglichst 15 °C bis 17 C° nicht unterschreiten sollte. Das erfordert Raumlufttemperaturen von durchgängig etwa 18 °C bis 20°C.

Wie kommt es nun aber zu Schimmelbildung und wie kann ich sie verhindern?

Auch im saubersten Haushalt schweben winzige Schimmelsporen in der Luft. Sie lassen sich am liebsten dort nieder, wo es schön feucht ist und gedeihen dort prächtig, wenn man sie nicht durch Nährstoffentzug daran hindert. Der Nährstoff ist in diesem Fall die Feuchtigkeit. Diese kann entzogen werden, in dem man ausreichend lüftet und heizt und der Raumluft die Möglichkeit gibt, Feuchtigkeit aufzunehmen und (außerhalb der Wohnung) wieder abzugeben.

Unerwünschte Kondensatablagerungen und Schimmelbildung lassen sich verhindern, wenn die am Ende aufgeführten Empfehlungen beachtet werden.

Warum traten die geschilderten Probleme früher viel seltener auf?

1.

Wohnungen mit Ofenheizung: Das Ofenfeuer benötigt Sauerstoff zum brennen, daher wurde sowohl beim Anheizen als auch für die Wärmeregulierung das Fenster geöffnet.

2.

Wohnungen mit Gasgeräten: Die Gasgeräte entnehmen ebenso der Raumluft ihre Verbrennungsluft. Die in der Raumluft enthaltene Feuchtigkeit wird beim Betrieb der Anlage mit dem Abgas über den Schornstein nach außen abgeführt. Zusätzlich besteht über die sogenannte Strömungssicherung ein offener Zugang der Raumluft zum Schornstein. Auch in Zeiten des Nichtbetriebs der Heizung wird deshalb Feuchtigkeit abgeführt.

3.

Ein weiterer Grund hierfür dürfte sein, dass die Wohnungen früher durch die niedrigen Energiepreise meist stärker beheizt und häufiger belüftet wurden.

4.

Für eine zwangsweise Dauerlüftung sorgten außerdem zum Teil undichte Fenster und Türen. War die Luft trotzdem stark mit Wasserdampf angereichert, so bildete sich meist nur an den einfach verglasten und dadurch besonders kalten Scheiben Schwitzwasser, welches mit einem Lappen beseitigt wurde - was heute nicht jeder Mieter als Selbstverständlichkeit betrachten würde. Bei Frost verwandelte sich das Schwitzwasser an den Fenstern in Eisblumen.

Durch heute vorhandene isolierverglaste und fugen-dichtere Fenster ist die selbsttätige Fugenunterlüftung fast ganz unterbunden worden. Hinzu kommt, dass durch inzwischen hohe Heizkosten und durch die verbrauchsabhängige Abrechnung bei zentralbeheizten Wohnungen häufiger extrem sparsam geheizt und weniger gelüftet wird, um die Raumtemperatur auf dem gewünschten Niveau zu halten.

Die nachstehenden Empfehlungen sollen helfen, unter Berücksichtigung der technisch-physikalischen sowie hygienischen Anforderungen energiesparend zu heizen und zu lüften:

Heizen Sie alle Räume ausreichend und möglichst kontinuierlich. Dies gilt auch für die Räume, die Sie nicht ständig benutzen oder in denen Sie ein niedriges Temperaturniveau wünschen.

Halten Sie die Türen zu Räumen mit niedrigeren Temperaturen stets geschlossen, da die Luftfeuchtigkeit dort schneller kondensiert und schlechter abtrocknet.

Unterbinden Sie die Luftzirkulation nicht. Das ist besonders wichtig an Außenwänden. Möbelstücke sollten deshalb mindestens 5 cm Abstand zur Wand haben, besonders solche auf geschlossenem Sockel.

Behindern Sie die Wärmeabgabe der Heizkörper nicht durch lange Vorhänge, Verkleidungen oder Möbel – sie zahlen sonst 10-20 % mehr Energie und verhindern die Ausbreitung der Wärme im Raum.

Schenken Sie der Raum- und Wohnungslüftung auch im Interesse Ihrer Gesundheit besondere Aufmerksamkeit. Lüftung dient nicht nur dazu, verbrauchte Luft einfach zu ersetzen. Eine wesentliche Aufgabe des Lüftens ist auch die Abführung von Wasserdampf, damit die relative Luftfeuchte keinesfalls die Behaglichkeitsgrenze und zugleich kritische Grenze für Kondensatbildung – 50 bis 60% relative Luftfeuchte - übersteigt. Die abzuführende Wasserdampfmenge beträgt je nach Wohnungsgröße und Intensität der Nutzung erstaunliche 10 bis 30 Liter pro Tag.

Trocknen Sie nach dem Duschen Fliesen/Fugen und Duschabtrennungen mit einem Tuch ab (Schimmel bildet sich mit Vorliebe in schlecht belüfteten Duschkabinen).

Lüften Sie bedarfsgerecht und dennoch energiebewusst. Dabei geht zwar etwas Heizenergie verloren, dies muss jedoch im Interesse gesunder raumklimatischer Verhältnisse und zur Vermeidung von Feuchteschäden hingenommen werden. Es kommt darauf an, diesen Verlust so gering wie möglich zu halten. Das gelingt am besten durch kurzes intensives mehrmaliges Lüften. Sie sollten dazu Fenster und Türen weit öffnen und nach Möglichkeit Durchzug schaffen. Nach etwa fünf bis zehn Minuten ist die verbrauchte, feuchte Raumluft durch trockene Frischluft ersetzt, die nach Erwärmung wieder zusätzlichen Wasserdampf aufnehmen kann. Der Vorteil dieser sogenannten Stoßlüftung ist, dass mit der verbrauchten Luft nur die darin enthaltene Wärme entweicht, während die in den Wänden und Einrichtungsgegenständen gespeicherten, viel größeren Wärmemengen im Raum bleiben und nach dem Schließen der Fenster mithelfen, die Frischluft schnell wieder auf die gewünschte Temperatur zu bringen.

Die Stoßlüftung sollte mehrmals täglich wiederholt werden. Achtung: bei ständiger Anwesenheit in der Wohnung muss wesentlich mehr gelüftet werden.

Je höher die Temperaturdifferenz zwischen Raum- und Außenluft ist, desto schneller erfolgt der Austausch der Luft und die Feuchtigkeit wechselt zur kälteren Seite hin.

Vermeiden Sie Dauerlüften während der Heizperiode. Offene oder gekippte Fensterflügel verursachen ein Mehrfaches an Wärmeverlusten gegenüber einer gezielten Stoßlüftung, da sie die umgebenen Bauteile und Möbel verstärkt auskühlen und bei gekippter Fensterstellung die Feuchtigkeit zu langsam aus dem Raum transportiert wird.

Schließen Sie beim Lüften die Heizkörperventile (bei Frost auf "Sternchen").

Größere Wasserdampfmengen, die in einzelnen Räumen z. B. beim Kochen, Baden oder Duschen entstehen, sollten durch gezieltes Lüften der betreffenden Räume sofort nach außen abgeführt werden. Die Türen dieser Räume sollten während dieser Vorgänge möglichst geschlossen bleiben, damit sich der Wasserdampf nicht in der gesamten Wohnung ausbreiten kann.

Tipp zur Selbstkontrolle im Winterhalbjahr: Öffnen Sie Ihr Fenster und beobachten Sie die äußere Glasscheibe des Fensters. Bei hoher Luftfeuchtigkeit im warmen Raum beschlägt sofort die Scheibe und „trocknet“ nach erfolgten Luftaustausch ab. Frischluft wurde zugeführt, welche schneller wieder erwärmt werden kann und die Luftfeuchtigkeit im Raum ist gesunken. Regelmäßig durchgeführt, ergibt dies ein gesundes Raumklima in dem Sie sich auch wohl fühlen.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen das Team der Geschäftsstelle für die Beantwortung zu den üblichen Geschäftszeiten gern zur Verfügung.

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

die Weihnachtstage rücken immer näher.

Sich besinnen und das Wesentliche erkennen steht in diesem turbulenten Jahr besonders im Vordergrund.

Wir wünschen Ihnen von Herzen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und ein frohes Fest.

Vielen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Bleiben Sie auch in 2023 zuversichtlich und vor allem gesund!

Herzlichst

Ihr Aufsichtsrat, Vorstand

und das Team aus der Geschäftsstelle.

 

Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder

Eine Mieterin fragt:

„Wir wohnen schon einige Jahre in der Genossenschaft und bei uns war noch niemand, der die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder kontrolliert hat. Können wir sicher sein, dass diese ordentlich funktionieren?“

Antwort der Genossenschaft:

Ihre Wohnung ist mit hochwertigen Techem Funkrauchwarnmeldern ausgestattet.

Die Prüfung der Geräte übernimmt Techem. Dank Funk geschieht dies nahezu geräuschlos und ohne Betreten Ihrer Wohnung. Sie bleiben dadurch ungestört und brauchen nicht zuhause zu sein.

Bei Fragen oder Störungen wenden Sie sich bitte jederzeit an die 24-Stunden-Hotline: 0800 2001264

 

Informationen zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist.

Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken.

Die Vermieter sind verpflichtet (§ 5 Abs. 1 EWSG), die Entlastung für Dezember 2022 an die Mieter weiterzugeben. Diese Weitergabe soll in der Regel mit der Heizkostenabrechnung für das laufende Abrechnungsjahr bzw. mit der Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft für die Wohnungseigentümer erfolgen. Die Höhe ist gesondert auszuweisen.

Erfasst sind die Mietverhältnisse, in denen Mieter vom Vermieter mit Wärme und Warmwasser durch Erdgas und Wärmelieferung (Fernwärme) versorgt werden und diese Kosten in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden. Gleiches gilt für die Versorgung der Wohnungseigentümer durch die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Erdgas und Wärme und Abrechnung in der Jahresabrechnung.

Mieter mit Gasetagenheizungen sind nicht erfasst, da sie direkte Vertragsbeziehungen zu den Versorgungs-unternehmen haben und insoweit durch die Versorger direkt als Letztverbraucher entlastet werden.

Ausnahmen bestehen nach § 5 Abs. 4 EWSG. Mieter sind in besonderen Fallkonstellationen von Zahlungen der Vorauszahlungen in Höhe des angepassten Betrages für Dezember 2022 oder von Zahlungen von 25 % der Betriebskostenvorauszahlung für Dezember 2022 befreit.

Folgende Fälle regelt § 5 Abs. 4 EWSG:

1. Freistellung der Mieter, die Anpassungen der Vorauszahlungen für Betriebskosten/Heizkosten vom Vermieter im Zeitraum von 19.02.2022 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 19.11.2022 erhalten haben. Sie sind von der Zahlung des Erhöhungsbetrages allein für den Monat Dezember 2022 befreit.

2. Freistellung der Mieter von Neumietverträgen, deren Abschluss im Zeitraum von 19.02.2022 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 19.11.2022 erfolgt ist. Sie sind von der Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 25 % für Dezember 2022 befreit.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir durch unseren Versorger darüber informiert wurden, dass die Entlastungsbeträge erst mit Beendigung des Abrechnungszeitraum 2022 ermittelt werden. Die Verrechnung erfolgt gemäß §5 EWSG mit der nächsten Heizkostenabrechnung.

Sofern Sie von der Zahlung des angehobenen Vorauszahlungsbetrags bzw. i. H. v. 25 % der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung für den Monat Dezember 2022 befreit sind, empfehlen wir Ihnen dringend, sich den Betrag nicht auszahlen zu lassen, sondern mit der nächsten Betriebs- und Heizkostenabrechnung verrechnen zu lassen. Grund hierfür ist, dass aufgrund steigender Kosten für Energie- und Heizkosten sowie dem aktuellen Anstieg auch weiterer Kosten, die über die Betriebskosten abgerechnet werden, sich ggf. der in der Betriebs- und Heizkostenabrechnung ausgewiesene Nachzahlungsbetrag dann verringern dürfte.

Weitere Ausführungen erhalten Sie im Informationsschreiben der Bundesregierung: infoblatt-dezember-abschlag-fur-gas-und-warme.pdf (bmwk.de)

Unser neuer Festplatz entsteht

Nach Fertigstellung der Fassaden der Häuser Finkenweg 17 a – d sowie Vogelweide 13 – 16 wird der Innenhof für künftige Mieterfeste hergerichtet. Die Elektroleitungen werden in die Erde verlegt, um keine Stolperfallen durch lose verlegte Kabel für Beleuchtung, Stromquellen für z. B. die Glühweinwärmer oder die Musik zu haben. Zusätzlich wird der Rasenuntergrund durch Schotter verfestigt, damit er bei erhöhter Belastung durch viele Gäste oder Technik nicht nachgibt. Der neue Rasen kann jetzt ein ganzes Jahr wachsen und robust werden. So können wir im nächsten Jahr auch wieder gemeinsam mit Ihnen ein Glühweinfest in der Vorweihnachtszeit feiern.

Anträge auf Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung

Viele Mieterinnen und Mieter haben in der Geschäftsstelle einen Antrag auf Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung gestellt. Die Anträge werden noch im Jahr 2022 bearbeitet, damit die gewünschte Miete ab 01.01.2023 eingezogen werden kann.

Damit es zukünftig grünt und blüht

In der letzten Oktoberwoche wurden die restlichen vorhandenen Ligusterhecken entlang der Vogelweide gerodet. Fremde Einwüchse, wie Ahorn, Haselnuss und Holunder sowie Efeu und wilder Wein haben die alten Heckenpflanzen sehr verdrängt. Die Entfernung der Einwüchse im Jahr 2020 hat leider nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die Lücken haben sich nicht wieder geschlossen. Das Erscheinungsbild war nicht mehr schön und der erforderliche Pflegeaufwand sehr hoch.

Aus diesem Grund wurden in den ersten Novemberwochen die Pflanzen für die neuen Blühhecken gesetzt. Wir hoffen, dass auch diese gut anwachsen und uns sowie die Insekten zukünftig erfreuen. Die ersten Farbtupfer werden wir im Frühjahr sehen können, wenn die ebenfalls frisch gesteckten Frühblüher leuchten.

Kosteneinsparung: Macht es Sinn, meine Heizung im Winter komplett abzuschalten?

Viele drehen morgens, bevor sie zur Arbeit fahren, und nachts, bevor sie ins Bett gehen, die Heizung ab. Sie nehmen an, dass sie dadurch viel Geld sparen können. Stimmt das? Und sollte man nur den Thermostat herunterregeln oder die Heizung gleich vollständig ausschalten?

Heizungsanlage komplett abschalten: Spart es Kosten?

Wird die Heizungsanlage für mehrere Stunden oder Tage komplett abgestellt, kann das unter Umständen Gas und somit Geld sparen. Allerdings kühlen die Räume dann im Winter stark aus. Das kann sowohl schädlich für die Wände und die Einrichtung als auch für die Rohre sein. Die Auswirkungen sind vor allem von der Außentemperatur der Räume abhängig.

Beim "konstanten" Heizen wird die Raumtemperatur bei Abwesenheit auf 15 Grad Celsius gesenkt. Die Zimmertemperatur wird also nicht konstant auf 21 oder 22 Grad Celsius gehalten.

Eingefrorene Leitungen und Wasserrohrbruch drohen

Ein Grund, weshalb die Heizungsanlage im Winter nicht komplett abgeschaltet werden sollte: Es kann unter Umständen den Rohren schaden.

Wird das Haus oder die Wohnung bei längerer Abwesenheit im Winter, beispielsweise im Urlaub, gar nicht beheizt, kann es bei sehr niedrigen Außentemperaturen passieren, dass das Wasser in den Leitungen einfriert. Somit dehnt sich das Wasser in den Leitungen aus. Dadurch können Risse entstehen, oder das Rohr kann platzen. Dass das der Fall ist, merken Verbraucher allerdings meistens erst, wenn es wieder taut. Dann sind leckende Leitungen oder Wasserschäden erkennbar.

Heizkörper komplett abschalten

Frostschutz: Die Einstellung des Thermostatventils mit der Schneeflocke oder Sternchen verhindert Kälteschäden an den Leitungen und kann bei längerer Abwesenheit genutzt werden.

Das Zudrehen des Thermostats führt ebenso wie das Ausschalten der Heizung dazu, dass die Räume auskühlen. Infolgedessen erhöht sich das Schimmelrisiko, wenn die Höhe der Luftfeuchtigkeit nicht entsprechend angepasst wird. Die Schimmelentfernung kann teuer werden.

Spart das Ausschalten der Heizung Geld?

Darüber gibt es unterschiedliche Antworten. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima e. V. gibt folgende Antwort: „Stark vereinfacht ausgedrückt, spare man natürlich mit einer Absenkung. Das geschieht ja auch bei der Nachtabsenkung der Heizung. Allerdings, so räumen die Experten ein, spare man nur in dem Moment, in dem der Raum auskühlt. Aber, so merken die Experten an, beim nächsten Hochheizen muss die Wand erst einmal wieder aufgeheizt werden – mit der fast der gleichen Wärmemenge, die man sonst bei der durchgängigen Beheizung verwendet hat. Das bedeutet, bei gut gedämmten oder schweren Gebäuden ist jegliche Absenkung nicht sinnvoll." Wird eine Temperatur zu lange oder mehrfach abgesenkt, hat die Wand keine Zeit, sich aufzuwärmen. Sie bleibt kalt, wodurch an ihr die Luftfeuchtigkeit kondensieren kann. Wer also zu viel und zu oft die Zimmertemperatur senkt, erhöht das Schimmelrisiko.

Besser: Senken Sie nur die Raumtemperatur für sechs bis acht Stunden. Das schont die Bausubstanz und spart trotzdem Geld.

Welche Temperatur Heizkosten spart – und erträglich ist

Sicherlich könnte das Thermostat auf 12 Grad Celsius – je nach Außentemperatur – eingestellt werden, damit die Rohre und die Heizkörper keinen Schaden nehmen und auch der Raum nicht auskühlt.

Angenehm ist die Temperatur jedoch nicht, wenn in dem Raum nicht gerade schwer körperlich gearbeitet wird. Wenn Sie jedoch den Raum nicht benutzen, sollten Sie sich nach der Höhe der Luftfeuchtigkeit richten, um die richtige – niedrigste – Raumtemperatur zu bestimmten. Sobald der Raum jedoch genutzt wird, sollte die Temperatur wieder hochgeregelt werden. Werden in dem Raum vorwiegend sitzende Tätigkeiten ohne große körperliche Anstrengung ausgeübt (einen Film schauen, ein Buch lesen), so sollte die Mindesttemperatur bei 20 Grad Celsius beziehungsweise besser noch bei 21 Grad Celsius liegen. Diese Werte stammen aus der Arbeitsstättenverordnung. Sie können jedoch auch Verbrauchern als Richtwert dienen. Wichtig ist dabei allerdings auch: Die Bewohner müssen sich wohlfühlen.

Wer kälteempfindlich ist und dennoch sparen möchte, kann die Raumtemperatur um ein Grad Celsius reduzieren. Dieser kleine Schritt spart schon sechs Prozent der Heizkosten im Jahr.

Energieeinsparung

Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 zwei Energieeinsparverordnungen verabschiedet, die das Ziel haben, den Energieverbrauch in Deutschland zu senken.

In der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über „kurzfristig“ wirksame Maßnahmen, die am 01.09.2022 in Kraft trat und bis zum Ablauf des 28.02.2023 gilt, sind Maßnahmen zu Energieeinsparungen enthalten, die auch Gebäude unserer Wohnungsgenossenschaft betreffen.

In der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) § 8 ist geregelt, dass die Beleuchtung von Gebäuden … untersagt ist. In Umsetzung dieser Verordnung wurde die Fassadenbeleuchtung des Hauses Schwalbenweg 2 b abgeschaltet.

§ 11 EnSikuMaV schreibt vor, dass zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages der Betrieb beleuchteter … Werbeanlagen untersagt ist. In Umsetzung dieses Paragraphen wurde die Beleuchtung der WG-Werbeanlage in der Paul-Suhr-Straße und an der Geschäftsstelle in der Vogelweide 13 entsprechend der Vorschrift eingestellt.

Elektroladesäulen für PKW

Die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e. G. arbeitet seit mehreren Jahren in der Arbeitsgemeinschaft E-Mobilität mit, in der verschiedene Wohnungsunternehmen, die Stadtwerke Halle GmbH und die Stadt Halle (Saale) zusammenarbeiten. Leider sind wir noch nicht zu zufriedenstellenden Lösungen für die Interessenten gekommen.

Ein eigenständiger Antrag der WG Halle-Süd e. G. zum Kauf der Wiese am Vogelherd (hinter der Litfaßsäule) zur Verschönerung des Umfeldes mit einer Blumenrabatte sowie zur Errichtung von Parkplätzen mit und ohne Elektroanschluss (auch für die Öffentlichkeit) wurde von der Stadt Halle (Saale) leider abgelehnt.

Die Ausstattung der Tiefgaragen im Schwalbenweg mit Wallboxen o. ä. wurde bisher nicht favorisiert, da dies u. a. sehr hohe zusätzliche Versicherungskosten für das Gebäude und damit für alle darin lebenden Mieter nach sich ziehen würde.

In unserer Parkplatzdiskussion mit der Stadt Halle (Saale) im Rahmen des Stadtbahnprogramms haben wir die Errichtung von Elektroladestationen entlang der Friedhofseite in der Elsa-Brändström-Straße angeregt. Dies stieß jedoch leider nicht auf Zustimmung bei der Stadtverwaltung.

Der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e. G. ist sich sehr bewusst, dass das Thema Elektromobilität in Zukunft eine immer größere Bedeutung einnehmen wird.

Kurzfristig kann Ihnen leider von der Wohnungsgenossenschaft kein gewünschtes Angebot unterbreitet werden. Wir arbeiten weiter an Lösungsmöglichkeiten.

Beendigung der Sach- und Fassadensanierung 2022

Ab 20.04.2022 stand das Gerüst an unseren Häusern Vogelweide 13 – 16. Lange Zeit waren auch die Fenster verklebt, um sie vor Beschädigungen und Putz zu schützen. Das war sehr anstrengend für die Mieter, ist aber notwendig. Ab 25.07.2022 erfolgte der Abbau des Gerüstes. Nun ist das Dach für die kommenden Jahre gerüstet und die Fassade erstrahlt im neuen Glanz.

Die Arbeiten am Sockel Finkenweg 18 a – d werden fertiggestellt und an den Häusern Finkenweg 17 a – d, Vogelweide 13 – 16 sowie Vogelweide 17 bis Vogelherd 5 mit den Erneuerungen der Hinterausgangstreppenanlagen fortgeführt.

Wohngeld beantragen

Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihre Wohnkosten zu bezahlen, könnten Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Sie erhalten Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter bzw. Mieterin einer Wohnung sind.

Ihr Anspruch hängt unter anderem von der Höhe Ihrer Miete, Ihrem Einkommen und von der Anzahl Ihrer Haushaltsmitglieder ab.

Das Wohngeldgesetz sieht bundesrechtlich festgelegte Höchstbeträge für die Miete beziehungsweise die Belastung vor.

Wenn Sie Empfänger sogenannter Transferleistungen sind, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld

Quelle: www.buerger.sachsen-anhalt.de

Die zuständige Stelle in der Stadt Halle (Saale) ist die

Abteilung Wohngeld

Südpromenade 30, 06128 Halle (Saale)

Telefon: 0345 221-5400

Faxnummer: 0345 221-5404

Sprechzeiten

Mo: 09:00 - 12:30 Uhr

Di: 13:00 - 17:30 Uhr

Mi: geschlossen

Do: 09.00 - 12.30 Uhr

Fr: geschlossen

Werden die Unterlagen komplett/vollständig eingereicht, beträgt die Bearbeitungszeit rund 10 bis 12 Tage. Liegen nicht alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor, kann die Bearbeitungszeit bis zu 15 Tagen umfassen. Bei den angegebenen Bearbeitungszeiten handelt es sich um Durchschnittszeiten, für die im Einzelfall keine Gewähr übernommen werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Wohngeld erst von dem Monat an gezahlt wird, in dem der Antrag bei der zuständigen Stelle eingereicht wird.

Weitere Angaben, Ratschläge und aktuelle Hinweise zum Wohngeld sowie die Wohngeldtabellen erhalten Sie auf den Internetseiten der Stadt Halle (Saale) sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Quelle: www.halle-saale.de

Pergolen sind wieder komplett

Aufgrund der Baufälligkeit mussten die Pergolen-Holzelemente aus Verkehrssicherungsgründen im Jahr 2021 abgebaut werden.

Am 19.07.2022 wurden die letzten Pergolen in der Vogelweide wieder komplettiert. Nun können sie ihren verbindenden Charakter zwischen den Häusern und Säulen wieder voll entfalten.

Adresse/Kontakt

Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G.

Vogelweide 13
06130 Halle (Saale)

Telefon: 0345 4442497
Fax: 0345 9760719

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschäftszeiten

dienstags in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Wer uns außerhalb dieser Zeiten besuchen möchte, wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

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